Not- und Ausweichflüge aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
Flüge im medizinischen Hilfeleistungs- und Katastropheneinsatz
Flüge der Landespolizei
Sonderregelungen:
Verspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr (max. 15 Starts pro Monat) zulässig, wobei das Flugzeug mindestens nach Kapitel 3 (Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums) zugelassen sein muss und der Flughafen vorher zugestimmt hat