Nachtflugbeschränkungen je nach Lärmwert des Flugzeugs
Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr müssen die Flugzeuge für verspätete Landungen mindestens nach Kapitel 3 (Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums) zugelassen sein. Die Nutzung bestimmter Start- und Landebahnen wird darüber hinaus ebenfalls für den Zeitraum beschränkt.