Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr dürfen nur Flugzeuge starten und landen, die mindestens nach Kapitel 3 zugelassen sind und auf der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums stehen.
Starts und Landungen bei Verspätungen im Linienverkehr und im Bedarfsluftverkehr bis 23:00 Uhr sind zulässig, sofern das Flugzeug nach Kapitel 3 zugelassen ist.