Not- uns Ausweichflüge aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
Flüge im medizinischen Hilfeleistungs- oder Katastropheneinsatz
Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung
Sonderregelungen:
Starts und Landungen für Flugzeuge die nach Kapitel 3 (Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums) oder Kapitel 4 zugelassen wurden, sind bis 24:00 Uhr zulässig, sofern die Flugzeuge für Luftfahrtunternehmen operieren, die den Flughafen Weeze regelmäßig zum Abstellen von Luftfahrzeugen über Nacht nutzen oder dort einen Wartungsschwerpunkt unterhalten (sogenannte Base-Carrier).