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Glossar

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Fluglärmkommission

Das Luftverkehrsgesetz schreibt vor, dass an Flughäfen mit Linienanbindung und Lärmschutzbereich eine Fluglärmkommission eingerichtet werden muss. Die Kommission besteht aus Vertretern der betroffenen Gemeinden, Vertretern der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Fluggesellschaften, der Flughafenbetreiber sowie der obersten Landesbehörde. Außerdem nehmen an den Sitzungen Vertreter der Deutschen Flugsicherung und des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung teil. Die Kommission berät unter anderem die Deutsche Flugsicherung bei der Festlegung von Flugrouten bzw. Flugverfahren.

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