Ausweichflüge aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
Flüge im medizinischen Hilfeleistungs- und Katastropheneinsatz
Flüge im besonderen öffentlichen Interesse
Flüge mit Ausnahmegenehmigung
Sonderregelung:
Täglich sind 5 planmäßige Landungen von Flugzeugen mit Standort Friedrichshafen bis maximal 23:00 Uhr gestattet. Drei davon sind verspätet bis 23:30 Uhr erlaubt.