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Fluglärmkommissionen

Ein Forum für alle Beteiligten

Das Thema Fluglärm erhitzt die Gemüter. Viele Bürger im Umland von Flughäfen wollen sich in die Debatte einbringen. Und sie können das auch – über die Vertreter der Gemeinden in den Fluglärmkommissionen, die es an jedem größeren deutschen Flughafen gibt. Dort sitzen die Beteiligten an einem Tisch.

Fluglärmkommissionen

Am Flughafen nehmen die Flugbewegungen zu, es werden neue Flugrouten eingeführt oder einzelne Flüge erhalten trotz Nachtflugverbot eine Ausnahmegenehmigung: Solche Entwicklungen führen im Umfeld von großen Flughäfen oft zu emotionalen Debatten. Diese entstanden in der Vergangenheit auch immer wieder bei Ausbauprojekten von Flughäfen, wie am Flughafen Frankfurt oder beim Ausbau des alten Flughafens Berlin-Schönefeld zum Hauptstadtflughafen BER. Denn eine neue Startbahn führte zum Beispiel in Berlin dazu, dass nach Inbetriebnahme des BER auch Menschen von Fluglärm betroffen waren, die bisher keine Flugzeuge im Umfeld ihrer Häuser und Wohnungen gehört haben.

In der öffentlichen Diskussion prallen dann oftmals unterschiedliche Meinungen und Argumente aufeinander: Bürger im Umland der Flughäfen befürchten Lärmbelastungen und sorgen sich um den Wert ihrer Grundstücke. Auch Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften kennen diese Sorgen und beschäftigen sich bei jeder Anpassung der Flugverfahren an einem Flughafen mit den Schutzinteressen der Anlieger. Sie müssen aber auch dem Bedürfnis der Menschen nach Mobilität entsprechen und sind auf einen stabilen und wirtschaftlichen Betrieb ihrer Unternehmen angewiesen. Die Politik und die heimische Wirtschaft sind an einer guten Anbindung ihrer Betriebe auf dem Luftweg interessiert, dürfen aber gleichzeitig das Ruhe- und Schutzbedürfnis ihrer Bürger nicht aus den Augen verlieren.

Fluglärmkommissionen beraten die Genehmigungsbehörden #fluglaermkommissionen-beraten-die-genehmigungsbehoerden

All diese Interessen sind legitim und müssen in Einklang gebracht werden. Die Beteiligten kommen bei unterschiedlichen Gelegenheiten miteinander ins Gespräch. Mit den Fluglärmkommissionen an den einzelnen Flughäfen gibt es feste, gesetzlich vorgeschriebene Institutionen, die sich mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flugplatzes beschäftigen. Geregelt ist dieses im Paragraphen 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). In den Fluglärmkommissionen sind unter anderem die von Fluglärm betroffenen Gemeinden und die Luftverkehrswirtschaft vertreten.

Die Fluglärmkommissionen diskutieren eine Vielzahl von Aspekten rund um das Thema Fluglärm: Welche Flugrouten und Flugverfahren sollen genutzt werden? Welche aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen kommen in Betracht? Wie hoch soll die Lärmkomponente bei den Flughafenentgelten sein? Wo sollen die Lärmmessstationen aufgestellt werden? Die Fluglärmkommission berät neben der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde des Bundeslandes auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung. Insofern beeinflussen die Diskussionen in den Fluglärmkommissionen die Organisation des Flugbetriebs und die Lärmschutzmaßnahmen am jeweiligen Flughafen. Mehr Informationen zu den einzelnen Akteuren in den Fluglärmkommissionen sind in der Grafik hinterlegt.

Fluglärmkommissionen: Ein Forum für alle Beteiligten #fluglaermkommissionen-ein-forum-fuer-alle-beteiligten

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Bürgerinteressen in Fluglärmkommissionen werden gewahrt #buergerinteressen-in-fluglaermkommissionen-weiter-staerken

Die Diskussionen in Fluglärmkommissionen fließen in behördliche Entscheidungen ein. Die zuständigen Behörden sind zwar nicht an das Beratungsergebnis der Fluglärmkommission gebunden. Doch wenn sie vom Beratungsergebnis der Kommission abweichen, weil sie die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder nicht durchführbar halten, dann müssen sie das begründen.

Die Bürgerinteressen in den Fluglärmkommissionen werden zum einen durch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm vertreten. An vielen Flughafenstandorten sind dazu als konkrete Mitglieder Vertreter der lokalen Bürgerinitiativen benannt. Zum anderen setzen sich die Vertreter der von Fluglärm betroffenen Gemeinden für ihre Einwohner ein und tragen zum Beispiel bei der Diskussion um neue oder geänderte Flugrouten die Sorgen und Interessen der Betroffenen vor.

Fluglärmausschuss berät den Bund #fluglaermausschuss-beraet-den-bund

Neben den Fluglärmkommissionen an den einzelnen Flughäfen gibt es einen Fluglärmausschuss auf Bundesebene. Einzelheiten dazu regelt der Paragraph 32a im Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Will der Gesetzgeber bundesweit geltende Vorschriften zum Schutz vor Fluglärm erlassen, muss er diesen Ausschuss im Vorfeld anhören. Die Mitglieder werden je zur Hälfte vom Bundesumwelt- und vom Bundesverkehrsministerium bestimmt. Dazu gehören zurzeit Vertreter der Fluggesellschaften, der Flughäfen, der Deutschen Flugsicherung, der Landesbehörden, der Wissenschaft, der Bürgerinitiativen, diverser Umwelt- und Verkehrsverbände sowie des Umweltbundesamtes. Mitglied ist ebenfalls die Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen, in denen die Kommissionen der einzelnen Flughäfen zusammengeschlossen sind.

Es gibt also sowohl an den einzelnen Flughafenstandorten wie auch für übergreifende bundespolitische Fragen klar definierte, gesetzlich vorgeschriebene Institutionen für die Debatte über Fluglärm, Flugverfahren, Flugrouten etc. Dort sind die betroffenen Bürger und Kommunen, wie auch die anderen Interessengruppen, vertreten und können ihre Sicht einbringen.

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