Verkehrslärm
Straße, Schiene und Luft im Vergleich
Verkehr macht Lärm. Schallemissionen und die daraus erwachsenden Belastungen sind eine Schattenseite der Mobilität, die uns Autos, Busse, Bahnen und Flugzeuge im täglichen Leben bieten. Diese werden sich auch bei allen Anstrengungen, die Lärmbelastungen zu verringern, nie ganz vermeiden lassen. Umso wichtiger ist es, dass alle Verkehrsträger ihren Beitrag dazu leisten, Mobilität in Zukunft leiser zu gestalten.
Wer sich dem Thema Verkehrslärm nähert, der sollte sich zunächst einmal die Dimension des Problems vor Augen führen: Laut Lärmkartierung des Umweltbundesamtes sind in Deutschland 16,4 Millionen Menschen von Straßenlärm und 3,7 Millionen Menschen von Schienenlärm mit einem durchschnittlichen Schallpegel von mehr als 55 dB(A) betroffen. Fluglärm betrifft 818.700 Menschen.
Noch größer fallen die Unterschiede in den Nachtstunden aus: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr werden 42 Mal mehr Menschen von Straßenlärm und 10 Mal mehr von Schienenlärm gestört als von Fluglärm. Dies ist insofern nicht überraschend, als dass in Deutschland für die Mehrheit der Flughäfen strenge Nachtflugbeschränkungen gelten.
Betroffene von Verkehrslärm in Deutschland #betroffene-von-verkehrslaerm-in-deutschland-laermkartierung
Ergebnis der Lärmkartierung* des Umweltbundesamtes
Quelle: Umweltbundesamt, Stand 22.03.2024
Der Kartierungsumfang wurde für das Jahr 2012 ausgeweitet und bezieht sich seither auf Ballungsräume und die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Kriterien für die Erstellung von Lärmkarten im Verkehr #kriterien-fuer-die-erstellung-von-laermkarten-im-verkehr
Quelle: Bundes-Immissionsschutzgesetz
Fluglärm – ein punktuelles Problem #fluglaerm-ein-punktuelles-problem
Dass deutlich mehr Menschen von Schienen- und von Straßenlärm betroffen sind, lässt sich leicht erklären: Deutschlandweit gibt es ca. 13.000 Kilometer Autobahn. Hinzu kommen Bundes- und Landesstraßen sowie Straßen in den Kommunen. Im Bahnverkehr ist die Situation vergleichbar, insgesamt durchziehen ca. 33.000 Kilometer Gleise die Republik, die Züge halten an etwa 5.700 Bahnstationen. Die Zahl der Flughäfen und Flugplätze ist hingegen überschaubar: Bundesweit starten die Fluggesellschaften von 21 internationalen Verkehrsflughäfen sowie 8 Regionalflughäfen und Flugplätzen.
Fliegen 200 Passagiere in einem Flugzeug von Berlin nach Köln, kommt es im Umfeld beider Flughäfen zu Fluglärm. Transportiert man die gleiche Anzahl von Menschen mit Autos oder mit der Bahn, kommt es zu einer Serie von Lärmereignissen entlang der gesamten Strecke. Dies verdeutlichen auch die Lärmkarten der Bundesländer, zum Beispiel der Region rund um den Flughafen Köln/Bonn:
Lärmausbreitung der Verkehrsträger im Vergleich #laermausbreitung-der-verkehrstraeger-im-vergleich
Quelle: Ministerium für Umwelt- und Naturschutz NRW | Kartenmaterial: OpenStreetMap.org
Europäische Union fordert Transparenz und Lärmschutzmaßnahmen #europaeische-union-fordert-transparenz-und-laermschutzmassnahmen
Erst seit wenigen Jahren besteht überhaupt die Möglichkeit, die Lärmbelastungen der einzelnen Verkehrsträger direkt miteinander zu vergleichen. Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union schreibt vor, dass alle Mitgliedstaaten Lärmbelastungen erfassen und gegebenenfalls Aktionspläne für Lärmschutz aufstellen müssen. Die Daten für die Lärmkartierung werden von der Europäischen Umweltagentur zusammengetragen und im Internet veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat einen Zeitplan vorgegeben, bis wann die Lärmwerte an welchen Straßen, Eisenbahntrassen und Flughäfen erfasst werden müssen. In einem ersten Schritt wurden Mitte 2007 nur sehr stark befahrene Straßen und Schienenwege aufgenommen. Die Kartierung von weniger stark genutzter Infrastruktur erfolgte für den Straßen- und Schienenverkehr ab Mitte 2012. Die aktuellen Zahlen wurden im März 2024 veröffentlicht.
Ergebnisse der Lärmkartierung der Bundesländer #ergebnisse-der-laermkartierung-der-bundeslaender
In der folgenden Grafik sind Verweise auf die Ergebnisse der Lärmkartierung hinterlegt. Mit einem Klick auf ein Bundesland kommt man jeweils zu einer Webseite mit detaillierten Ergebnissen:
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Tageszeiten werden unterschiedlich gewichtet #tageszeiten-werden-unterschiedlich-gewichtet
Veröffentlicht werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für zwei verschiedene Zeiträume. Zum einen wird der Tag-Abend-Nacht-Index LDEN ausgewiesen: Dieser bildet die gesamten 24 Stunden des Tages ab, nimmt jedoch eine Gewichtung der einzelnen Zeiträume vor, da die Menschen je nach Uhrzeit ein unterschiedliches Ruhebedürfnis haben: Lärm in den Abend- und Nachtstunden wird stärker gewichtet als Lärm in Tagesstunden. Denn es macht einen Unterschied, ob die Menschen ein startendes Flugzeug am Nachmittag hören, oder am Abend, wenn andere Umgebungsgeräusche deutlich leiser sind, oder in der Nacht, wenn das Ruhebedürfnis besonders groß ist. Zum anderen wird der Nachtlärmindex LNight ausgewiesen. Hier fließen ausschließlich Lärmimmissionen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein, er dient der Ermittlung von Lärmbelastungen in den Nachtstunden.
Laut der Lärmkartierung des Umweltbundesamtes sind am Tag deutlich mehr Menschen von Verkehrslärm betroffen als in der Nacht. Zudem variiert die Betroffenheit je nach Verkehrsträger. Der Tag-Abend-Nacht-Index (LDEN), der 70 dB(A) übersteigt, betrifft im Straßenverkehr 1.466.600, im Schienenverkehr 127.200 und im Luftverkehr 700 Menschen. Von einem Nachtlärmindex (LNight) von mehr als 60 dB(A) sind durch Straßenverkehr 1.905.700 und durch Schienenverkehr 329.900 Menschen betroffen, während dieser Belastung durch Fluglärm nur 800 Menschen ausgesetzt sind.
Aktionspläne für mehr Lärmschutz #aktionsplaene-fuer-mehr-laermschutz
Werden bestimmte Werte überschritten, müssen die Kommunen handeln und Lärmaktionspläne aufstellen, die bestimmte Lärmschutzmaßnahmen zur Umsetzung empfehlen. Mehr als die Hälfte aller Deutschen lebt mittlerweile in Städten und Gemeinden, in denen solche Lärmaktionspläne aufgestellt werden.
Die Pläne umfassen ganz konkrete Vorhaben, um die Bevölkerung vor Verkehrslärm und anderem Umgebungslärm zu schützen. Beispiel Hamburg: Mitte 2013 hat der Senat den Lärmaktionsplan für die Hansestadt beschlossen, der alle fünf Jahre fortgeschrieben wird. Die sogenannte 3. Stufe wurde 2021 vom Hamburger Senat beschlossen. Die Überarbeitung dieses Lärmplans läuft aktuell und soll Mitte 2024 veröffentlicht werden. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt im Bereich Straßenverkehr, da hiervon besonders viele Menschen in der Region betroffen sind. Auch für den Luftverkehr sollen Maßnahmen umgesetzt werden, unter anderem:
- Einsatz moderner und leiser Flugzeuge
- Lärmoptimierte Flugverfahren
- Lärmabhängige Landeentgelte
- Passiver Schallschutz
Verkehrslärm ist also nicht nur ein Problem, das alle Verkehrsträger gleichermaßen betrifft. Es wird auch europaweit mit konkreten Maßnahmen angegangen, damit die Zahl der Betroffenen von Straßen-, Schienen- und Fluglärm mittel- und langfristig sinkt.
Weiterführende Informationen
- Umweltbundesamt: Hintergründe zur Umgebungslärmrichtlinie
- Eisenbahnbundesamt: Lärmkartierung an Schienenwegen des Bundes
- EU-Umgebungslärmrichtlinie (PDF)
- Lärmaktionsplan am Beispiel Hamburg
- Europäische Umweltagentur: Lärmdaten europäischer Verkehrsträger
- Europäische Umweltagentur: Lärmbericht 2021
- Lärmkarte Berlin – So laut ist es vor Ihrer Haustür