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Glossar

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Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG)

Das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm beinhaltet Regelungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft von Flughäfen vor Gefahren und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm. Dazu definiert das Gesetz Lärmschutzbereiche, die sich nach festgelegten Grenzwerten richten und in denen bestimmte Siedlungsbeschränkungen gelten. Darüber hinaus regelt es die Ansprüche auf Entschädigung bei einer Beeinträchtigung durch Fluglärm.

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