Glossar
P
Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist ein umfassendes Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturvorhaben, also auch für Flughäfen. Dabei sollen alle möglichen Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben ermittelt und abgewogen werden, wobei die betroffenen Behörden sowie die betroffenen Bürger in einem Anhörungsverfahren ihre Anmerkungen einbringen dürfen. Das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss, der die Baugenehmigung für das Infrastrukturvorhaben darstellt. Er darf jedoch beklagt werden und unterliegt damit einer möglichen gerichtlichen Überprüfung.
Zurück zum Glossar