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Nachtflugverbot und Betriebsbeschränkungen

Planungssicherheit für alle Beteiligten

Der Wirtschaftsstandort Deutschland benötigt bedarfsgerechte Betriebszeiten an deutschen Flughäfen, auch in der Nacht. Dem gegenüber steht die Forderung der Anwohner nach einer geschützten Nachtruhe. Betriebsbeschränkungen sollen nach dem Balanced Approach der ICAO nur zum Zuge kommen, wenn alle anderen Optionen zur Reduzierung der Lärmbelastung ausgeschöpft wurden. Denn Nachtflugverbote verzerren den internationalen Wettbewerb und schwächen die Anbindung Deutschlands an die Weltwirtschaft.

Nachtflugverbot und Betriebsbeschränkungen

Die Zivilluftfahrtorganisation der Vereinten Nationen (ICAO) hat mit dem sogenannten Ausgewogenen Ansatz –im Englischen Balanced Approach – eine internationale Strategie entwickelt, um die Lärmbelastung im Umfeld von Großflughäfen zu reduzieren, ohne dass es zu empfindlichen Einschränkungen der Verkehrsfunktion kommt. Die UN-Strategie, die in Deutschland unter anderem mit dem Luftverkehrsgesetz umgesetzt wird, umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, die an jedem Flughafen individuell geprüft werden müssen. In Einzelfällen sieht sie auch Beschränkungen von Betriebszeiten vor – allerdings nur als letzte Maßnahme, nachdem alle anderen Optionen zur Reduzierung der Lärmbelastung ausgeschöpft sind. Dies hat gute Gründe, denn Betriebsbeschränkungen wie zum Beispiel Nachtflugverbote wirken sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit von Flughäfen und Fluggesellschaften aus und koppeln die deutsche Wirtschaft von globalen Warenströmen ab.

Restriktive Betriebszeiten an deutschen Flughäfen #restriktive-betriebszeiten-an-deutschen-flughaefen

In Deutschland sind weitgehende Betriebsbeschränkungen inzwischen nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. An den meisten Flughäfen gibt es starke Einschränkungen bis hin zu absoluten Nachtflugverboten. So sind geplante Flüge in der Kernnacht von 0 Uhr bis 5 Uhr vielerorts verboten. An vielen Flughäfen wurden zudem nicht nur diese Nachtstunden für Flugzeuge gesperrt, sondern auch die angrenzenden Tagesrandstunden stark eingeschränkt.

Gerade diese Tagesrandzeiten – von 5 Uhr bis 6 Uhr am Morgen und von 22 Uhr bis 24 Uhr am Abend – sind für Fluggesellschaften besonders wichtig. Zum Beispiel am Flughafen Frankfurt: In den frühen Morgenstunden landen dort fast ausschließlich Langstreckenflugzeuge aus Amerika oder Asien. Die ankommenden Fernreisenden fliegen dann mit der ersten Startwelle an ihre Zielorte in Europa weiter. Umgekehrt am Abend: Mit der letzten Landewelle von Flugzeugen aus Europa erreichen die Reisenden noch zahlreiche Weiterflüge zu Zielen in Übersee.

Nachtflugbeschränkungen ausgewählter Flughäfen im Überblick #nachtflugverbote_im_ueberblick

In der folgenden Grafik sind alle Informationen zu den Betriebszeiten einer Auswahl an deutschen internationalen Verkehrsflughäfen sowie internationaler Flughäfen hinterlegt. Mit einem Klick auf einen Flughafen öffnet sich ein Fenster mit Angaben zu Betriebszeiten, Auflagen und Ausnahmeregeln.

Amsterdam

Amsterdam (AMS)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelung:

  • Restriktionen zwischen 23:00 und 06:00 Uhr
  • Nutzung bestimmter Start- und Landebahnen
  • Beschränkung der Anzahl der Flugbewegungen
Antalya

Antalya (AYT)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

Barcelona

Barcelona (BCN)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • Restriktionen zwischen 23 Uhr und 7 Uhr
  • Limitierung der Flugbewegungen
Berlin

Berlin (BER)

Nachtflugbeschränkung von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr

 

Verbot:

  • Reguläre Linienflüge in der Kernnachtzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr

 

Ausnahmen:

  • Ausweichlandungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
  • Flüge im medizinischen Hilfeleistungs- und Katastropheneinsatz
  • Regierungsflüge
  • Nachtpostflüge
  • Flüge mit Ausnahmegenehmigung

 

Sonderregelungen:

  • Zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr sind im Schnitt höchstens 31 Flugbewegungen erlaubt.
  • Zwischen 05:00 Uhr und 05:30 Uhr sowie zwischen 23:30 Uhr und 24:00 Uhr dürfen grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden. Diese Zeiten stehen ausschließlich für verspätete bzw. verfrühte Flüge zur Verfügung.
  • Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr dürfen Strahlflugzeuge mit einem Startgewicht über 20 Tonnen nur starten und landen, wenn sie die Lärmgrenzwerte nach Kapitel 4 erfüllen.
Brüssel

Brüssel (BRU)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelung:

  • Restriktionen zwischen 23:00 und 06:00 Uhr
  • Nutzung bestimmter Start- und Landebahnen
  • Quota Count-System mit Nachtflugbeschränkungen für besonders laute Flugzeuge
Dubai

Dubai (DXB)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

Düsseldorf

Düsseldorf (DUS)

Nachtflugbeschränkung von 22:00 Uhr (Starts)/ 23:00 Uhr (Landungen) bis 6:00 Uhr

 

Beschränkungen gelten nicht für:

  • Ausweichlandungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
  • Flüge im Katastrophen- und medizinischen Hilfeleistungseinsatz sowie in sonstigen Notfällen
  • Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung
  • Propellerflugzeuge bis zu 9 Tonnen mit Lärmzertifizierung
  • Flüge mit Ausnahmegenehmigung

 

Weitere Regelungen:

  • Für Kapitel 3-Flugzeuge (Bonusliste des BMVBS) sind planmäßige Landungen bis 23:00 Uhr und verspätete Landungen bis 23:30 Uhr zulässig.
  • Strahlflugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24:00 Uhr und zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr landen.
Frankfurt

Frankfurt (FRA)

Nachtflugbeschränkung für geplante Bewegungen von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr

 

Ausnahmen:

  • Ausweichlandungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
  • Flüge im medizinischen Hilfeleistungs- und Katastropheneinsatz
  • Evakuierungsflüge
  • Flüge im besonderen öffentlichen Interesse
  • Flüge mit Ausnahmegenehmigung

 

Sonderregelungen:

  • Zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr bzw. 5:00 Uhr und 6:00 Uhr (Nachtrandstunden) sind durchschnittlich 133 planmäßige Flugbewegungen pro Nacht zulässig. Dieser Durchschnittswert darf bezogen auf das Kalenderjahr nicht überschritten werden.
  • Zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr bzw. 5:00 Uhr und 6:00 Uhr dürfen nur Flugzeuge starten und landen, die die Lärmzertifizierungswerte nach Kapitel 4 erfüllen und deren Start oder Landung spätestens am Vortag vom Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland genehmigt worden ist.
  • Verspätete Landungen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 24:00 Uhr sind zulässig, sofern sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt.
  • Die Benutzung der Landebahn Nordwest ist zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr untersagt.
Hamburg

Hamburg (HAM)

Nachtflugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr

 

Ausnahmen:

  • Not- und Ausweichflüge aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
  • Nachtpostflüge
  • Flüge im medizinischen Hilfeleistungs- und Katastropheneinsatz
  • Flüge im Such- und Rettungseinsatz
  • Flüge der Polizei
  • Flüge mit Ausnahmegenehmigung der Stadt Hamburg

 

Sonderregelungen:

  • Verspätete Flugzeuge, deren planmäßige Ankunftszeit vor 23:00 Uhr liegt, dürfen bis 24:00 Uhr starten und landen, sofern die Verspätung nachweisbar unvermeidbar ist.
Hannover

Hannover (HAJ)

Keine Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderreglungen:

  • Zwischen 23:00 Uhr und 5:59 Uhr dürfen nur Flugzeuge starten und landen, die bestimmte Lärmwerte unterschreiten.
  • Darüber hinaus dürfen größere Flugzeuge in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 5:59 Uhr grundsätzlich nur auf der Nordbahn starten und landen.
Hongkong

Hongkong (HKG)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • zwischen 23 Uhr und 7 Uhr nur Nutzung bestimmter An- und Abflugrouten
  • Verbot besonders lauter Flugzeuge in dieser Zeit
Istanbul

Istanbul (IST)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

Köln/Bonn

Köln/Bonn (CGN)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • Nachtflugbeschränkungen je nach Lärmwert des Flugzeugs
  • Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr müssen die Flugzeuge für verspätete Landungen mindestens nach Kapitel 3 (Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums) zugelassen sein. Die Nutzung bestimmter Start- und Landebahnen wird darüber hinaus ebenfalls für den Zeitraum beschränkt.
Kopenhagen

Kopenhagen (CPH)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • Restriktionen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr
  • Einsatz lärmarmer Flugzeuge
  • Nutzung bestimmter Start- und Landebahnen
Leipzig/Halle

Leipzig/Halle (LEJ)

Nachtflugbeschränkung für Passagierverkehr von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr

Keine Nachtflugbeschränkung für Frachtverkehr

 

Ausnahmen:

  • Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen
  • Unabweisbare Flüge zur medizinischen Versorgung und zur Erfüllung humanitärer Aufgaben
  • Landungen aus meteorologischen, technischen und sonstigen Flugsicherheitsgründen
  • Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung
  • Flüge der Polizei und des Militärs
  • Flüge mit Ausnahmegenehmigung

 

Sonderregelung:

  • Verspätete Landungen und Starts von 23:30 Uhr bis 24:00 Uhr und verfrühte Landungen von 5:00 Uhr bis 5:30 Uhr sind zulässig.

London-Heathrow

London-Heathrow (LHR)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelung:

  • Quota Count-System zwischen 23 Uhr und 7 Uhr, wobei je nach Zertifizierungs-Lärmpegel des Flugzeugs bestimmte Beschränkungen gelten
  • Beschränkung der Anzahl der Flugbewegungen pro Nacht
Luxemburg

Luxemburg (LUX)

Nachtflugbeschränkung von 23 Uhr bis 6 Uhr

 

Ausnahmen:

  • Not- und Ausweichlandungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
  • verspätete Flüge
  • Regierungsflüge
  • Flüge im medizinischen Hilfleistungs- oder Katastropheneinsatz
  • Flüge im Such- und Rettungseinsatz
Madrid

Madrid (MAD)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • Nutzung bestimmter Start- und Landebahnen
  • Quotierungssystem (ähnlich London-Heathrow)
München

München (MUC)

Nachtflugregelung von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr mit moderner, restriktiver Lärmkontingentierung

 

Kernnacht (0:00 Uhr bis 5:00 Uhr):

  • zulässig:
    • Nachtpostflüge
    • Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung
  • zulässige Ausnahmen:
    • Flüge im medizinischen Hilfeleistungs- und Katastropheneinsatz und zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben
    • Landungen aus meteorologischen, technischen und sonstigen Flugsicherheitsgründen
    • Flüge in begründeten Ausnahmefällen, zugelassen durch die Genehmigungsbehörde

 

Nachtrandstunden (22:00 Uhr bis 24:00 Uhr und 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr):

  • In den Nachtrandstunden (22:00 bis 24:00 Uhr und 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr) dürfen Flugzeuge verkehren, die in der sogenannten Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums aufgeführt sind. Hiervon ausgenommen sind verspätete Flugbewegungen beziehungsweise verfrühte Landungen mit Luftfahrzeugen deren Lärmzulassungen mindestens ICAO-Kapitel 3 entsprechen.
  • Zudem müssen die Flugbewegungen eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
    • Maximal 28 planmäßige Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr pro Nacht
    • Flüge von Fluggesellschaften, die einen Wartungsschwerpunkt ("home base") in München unterhalten
    • Flugzeuge, die an den Lärmmessstellen in der Umgebung des Flughafens München im Mittel keinen höheren Einzelschallpegel als 75 dB(A) erzeugen ("München-Liste")
    • Ausbildungs- und Übungsflüge
  • Darüber hinaus ist der Nachtflugbetrieb nur zugelassen, soweit der von allen Nachtflügen insgesamt erzeugte Fluglärm ein festgesetztes Jahres-Lärmvolumen nicht übersteigt (Lärmkontingentierung). Außerdem darf der berechnete energieäquivalente Dauerschallpegel Leq in der Durchschnittsnacht eines Kalenderjahres an den Schnittpunkten der Flugrouten mit der Grenzlinie des kombinierten Tag- und Nachtschutzgebiets nicht mehr als 50 dB(A) betragen.
New York-JFK

New York-JFK (JFK)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

Nürnberg

Nürnberg (NUE)

Keine Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr dürfen nur Flugzeuge starten und landen, die mindestens nach Kapitel 3 zugelassen sind und auf der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums stehen.
  • Starts und Landungen bei Verspätungen im Linienverkehr und im Bedarfsluftverkehr bis 23:00 Uhr sind zulässig, sofern das Flugzeug nach Kapitel 3 zugelassen ist.
Palma de Mallorca

Palma de Mallorca (PMI)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • nachts Verbot von Trainingsflügen und Triebwerkstests
Paris-Charles de Gaulle

Paris-Charles de Gaulle (CDG)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelung:

  • Restriktionen abhängig von Zertifizierungs-Lärmpegel des Flugzeugs zwischen 23:15 und 06:00 Uhr
  • Starts beschränkt in Abhängigkeit vom Zertifizierungs-Lärmpegel zwischen 0:00 und 4:59 Uhr
  • Landungen beschränkt in Abhängigkeit vom Zertifizierungs-Lärmpegel zwischen 0:30 und 5:29 Uhr
Prag

Prag (PRG)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • Restriktionen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr
  • Limitierung der Flugbewegungen
  • Einsatz lärmarmer Flugzeuge
Singapur

Singapur (SIN)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelung:

  • Nutzung bestimmter Start- und Landebahnen
Stuttgart

Stuttgart (STR)

Nachtflugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr für Starts und 23:30 Uhr bis 6:00 Uhr für Landungen

 

Ausnahmen:

  • verspätete Landungen bis 24 Uhr bei planmäßiger Landezeit vor 23:30 Uhr
  • Flugbewegungen der Nachtluftpost (müssen den Anforderungen des ICAO Annex 16, Kap. 4 entsprechen)
  • Flugbewegungen für medizinische Hilfeleistung oder Katastrophenschutz
  • Not- und Ausweichflüge aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
  • Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung (DFS)
  • militärische Flugbewegungen
  • propellergetriebene Flugzeuge ( > 8,618 t müssen den Anforderungen des ICAO Annex 16, Kap. 4 und < 8,618 t den Anforderungen des Kapitel 10 entsprechen)
  • Flüge mit Ausnahmegenehmigung durch die Luftaufsicht
Warschau

Warschau (WAW)

Nachtflugbeschränkung von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr

 

Ausnahmen:

  • Not- und Ausweichlandungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
  • verspätete Flüge
  • Regierungsflüge
  • militärische Flüge
  • Flüge im medizinischen Hilfleistungs- oder Katastropheneinsatz
  • Flüge im Such- und Rettungseinsatz
Wien

Wien (VIE)

Keine generellen Nachtflugbeschränkungen

 

Sonderregelungen:

  • Flughafen unterliegt einer 24-Stunden-Betriebspflicht
  • zwischen 23:30 Uhr und 5:30 Uhr Beschränkung der Anzahl der Flugbewegungen auf maximal 4.700 pro Jahr
  • bis zur Inbetriebnahme einer 3.Piste weitere Beschränkung der nächtlichen Flugbewegungen auf dann maximal 2.300 pro Jahr
  • zwischen 21 Uhr und 7 Uhr nur Nutzung je einer Pistenrichtung für Starts und Landungen
Zürich

Zürich (ZRH)

Nachtflugbeschränkung von 23:30 Uhr bis 6 Uhr

 

Sonderregelungen:

  • zwischen 23 Uhr und 23:30 Uhr sind nur Starts und Landungen von verspäteten Flügen erlaubt

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Durch das Anklicken eines Flughafens öffnet sich ein Fenster mit Informationen zu den Betriebszeiten

Legende

Planmäßige Flugbewegungen mindestens in der Kernnacht (0 Uhr bis 5 Uhr) nicht zulässig

Passagierflüge in der Nacht nicht zulässig, Expressfracht zulässig

Planmäßige Flugbewegungen in der Nacht ­– gegebenenfalls mit Einschränkungen – zulässig

Es kann zum Beispiel ein Verbot für besonders laute Flugzeuge beziehungsweise eine Begrenzung der Anzahl von Flugbewegungen geben.

Von deutschen Flughäfen mit mehr als neun Millionen Passagieren im Jahr ist lediglich einer in der Nacht offen. Gerade Flughäfen, die als Drehkreuze im internationalen Passagier- und Frachtverkehr dienen, also die Flughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf, sind in der Nacht weitreichend beschränkt. Auch bezogen auf die internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland, zeigt sich, dass nur ein kleiner Teil der Flughäfen nachts offen ist. Und selbst dort gelten Beschränkungen. So dürfen beispielsweise Flugzeuge älteren Jahrgangs an vielen Standorten nachts nicht starten oder landen, und am Flughafen Leipzig gilt die Nachtfluggenehmigung nur für Expressfracht.

Anders stellt sich die Situation für ausländische Flughäfen dar, die mit den deutschen Standorten um Umsteigepassagiere und Frachtverkehre konkurrieren. An den großen Drehkreuzflughäfen im Ausland gibt es solche strengen Auflagen in der Regel nicht. Erst recht gilt dies für die Flughäfen in der Türkei oder der Golfregion, die mit Deutschland im Interkontinentalverkehr im Wettbewerb stehen. Hieraus ergibt sich für die deutschen Unternehmen, die einen Großteil ihrer Flüge von Flughäfen in Deutschland aus abwickeln, ein massiver Wettbewerbsnachteil.

Und auch im Vergleich der Verkehrsmittel zeigt sich, dass die Betriebszeiten im deutschen Luftverkehr besonders restriktiv sind. Die Bahn kennt keine gesetzlich verordneten Öffnungszeiten und kann ihr Angebot am Bedarf ausrichten. Und auch die deutschen Autobahnen werden nachts aus Gründen des Lärmschutzes nicht geschlossen.

Keine Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen #keine_planungssicherheit_fuer_buerger_und_unternehmen

Im Laufe der Jahre wurden die Betriebszeiten an deutschen Flughäfen immer stärker eingeschränkt. Dabei folgten die Verschärfungen nicht einem schlüssigen Luftverkehrskonzept für ganz Deutschland, sondern waren im Kern Ergebnisse von regionaler Politik und jahrelangen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Dieser Zustand lässt sowohl die Menschen im Flughafenumfeld als auch die Wirtschaft im Unklaren: die Familie, die sich zweimal überlegt, wo sie ihr neues Eigenheim bauen will; den Spediteur, der sich am Flughafen ansiedeln will, aber verunsichert ist, ob er dort auch noch in fünf Jahren um 23 Uhr Waren per Luftfracht verschicken kann.

Daher muss es Planungssicherheit bei den Betriebszeiten an Flughäfen geben: Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht keinen Nachtflugbetrieb an jedem einzelnen Standort, weder für den Fracht- noch für den Passagierflug, aber er braucht international wettbewerbsfähige Betriebszeiten an Flughäfen – auch mit Nachtflugmöglichkeiten. Um Planungssicherheit für Unternehmen und Bürger sowie für wirtschaftliche Investitionen zu schaffen, sollten Bund und Länder gemeinsam definieren, an welchen Fracht- und Passagierflughäfen dauerhaft Nachflugmöglichkeiten erhalten bleiben sollen. Einen ersten Schritt dahin ging das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Jahr 2017 mit der Vorstellung eines Luftverkehrskonzepts. In diesem wird das Bundesinteresse unterstrichen, bedarfsgerechte Betriebszeiten sowie an Ausweichflughäfen einen 24-Stundenbetrieb zu gewährleisten. Zudem sollte laut BMVI für bestehende Betriebsregelungen an Flughäfen der Primärstruktur der Bestandsschutz gewährleistet werden.

Nachtflugverbot als Wettbewerbsnachteil #nachtflugverbot_als_wettbewerbsnachteil

Eng verbunden mit den Betriebszeiten an Flughäfen ist die Wettbewerbsposition der dort beheimateten Fluggesellschaften. Ungleiche Rahmenbedingungen wie einseitig streng gefasste Betriebszeiten verschlechtern die Chancen der deutschen Fluggesellschaften im internationalen Wettbewerb.

Flugzeuge kosten viel Geld. Damit sich die Investition lohnt, müssen die Maschinen so lange wie möglich in der Luft sein und Passagiere und Fracht transportieren. Darum versuchen die Fluggesellschaften, Standzeiten möglichst kurz zu halten. Die folgende Grafik verdeutlicht dies am Beispiel Hannover. Dort kann in der Nacht geflogen werden, was den Fluggesellschaften den optimalen Einsatz ihrer Maschinen ermöglicht.

Geld verdienen Flugzeuge nur in der Luft #geld_verdienen_flugzeuge_nur_in_der_luft

Fluggesellschaften versuchen Flugzeuge möglichst lange in der Luft zu halten

Eingeschränkte Betriebszeiten für Flughäfen bringen Wettbewerbsnachteile, denn  Flugzeuge sind nur profitabel mit möglichst kurzen Aufenthalten am Boden

Quelle: Flughafen Hannover

Anders stellt sich die Situation an Flughäfen dar, an denen von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht geflogen werden darf. Eine deutsche Fluggesellschaft, die zum Beispiel an einem solchen Flughafen ihre Basis hat und dort ihre Flugzeuge stationiert, kann lediglich zweimal pro Tag zu einem Ziel wie Malaga in Spanien fliegen. Das Verbot bis 6 Uhr morgens und ab 22 Uhr abends lässt nur zwei Umläufe zu. Ausländische Fluggesellschaften, die ihre Flugzeuge an einem nachtoffenen Flughafen im Ausland stationiert haben, können ihre Flugzeuge länger und damit wirtschaftlicher einsetzen. So schafft eine Maschine, die morgens um 4:30 Uhr zum ersten Mal von Malaga abhebt und um 0:30 Uhr wieder dort landet, pro Tag drei Umläufe nach Deutschland. Dieser sogenannte Homebase-Effekt führt also dazu, dass Fluggesellschaften, die ihre Maschinen an nachtoffenen Flughäfen im Ausland einsetzen, deutlich produktiver arbeiten können – sie genießen einen klaren Wettbewerbsvorteil zu Lasten von Fluggesellschaften, die an deutschen Flughäfen mit Nachtflugbeschränkungen stationiert sind.

Betriebszeiten als Faktor im internationalen Wettbewerb #betriebszeiten_als_faktor_im_internationalen_wettbewerb

Im Ausland stationierte Fluggesellschaften schaffen mehr Umläufe pro Tag

Wettbewerbsnachteil durch eingeschränkte Betriebszeiten für in Deutschland stationierte Fluggesellschaften

Nicht nur im touristischen Verkehr, auch im Frachtbereich greift das Wettbewerbsargument: Wenn die deutschen Flughäfen keine vergleichbaren Betriebszeiten aufweisen können wie ihre Konkurrenten, dann geht Frachtverkehr an Deutschland vorbei. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts leidet darunter sehr. Es kommt zum Beispiel zu einer Verlagerung von Verkehren ins Ausland, wenn Waren nicht mehr von Hamburg aus geflogen, sondern mit dem LKW zum Flughafen Amsterdam gefahren werden, um dann von dort in die Welt zu starten.

Wirtschaftsstandort braucht wettbewerbsfähige Betriebszeiten #standort_braucht_nachtfluege

Wichtiger noch als die Folgen, die sich aus der Wettbewerbsverzerrung für deutsche Flughäfen und Fluggesellschaften ergeben, sind die Folgen für den gesamten Wirtschaftsstandort: Deutschlands Flughäfen Nacht für Nacht sechs bis acht Stunden von den internationalen Warenströme abzukoppeln, würde den Exportchancen deutscher Unternehmen schaden und den reibungslosen Ablauf von Produktionsprozessen im Inland behindern. Denn die globale Wirtschaft kennt keine Pausen und erstreckt sich über alle Zeitzonen.

Was per Luftfracht transportiert wird, hat es eilig: ein ganz spezieller Computerchip oder eine verderbliche Blut- oder Gewebeprobe, die innerhalb von wenigen Stunden zur Untersuchung muss. Die Bandbreite der täglich per Luftfracht versandten Güter ist groß. Gerade im Außenhandel spielt Luftfracht eine zentrale Rolle: Die Produktpalette der deutschen Exporteure umfasst in großem Umfang hochwertige Spitzentechnologie, zum Beispiel aus den Bereichen Maschinenbau und Automobilbau. Wird ein Ersatzteil aus deutscher Produktion, etwa ein Einzelteil einer Kraftwerksturbine oder eines Röntgengerätes, aufgrund eines unvorhersehbaren Ausfalls dringend im Ausland benötigt, muss es so schnell wie möglich geliefert werden. Und auch zeitkritische Güter, die im Ausland produziert werden, müssen in Deutschland rechtzeitig per Luftfracht zugestellt werden können.

Gemessen am Warenwert werden über 10 Prozent aller deutschen Importe/Exporte mit dem Flugzeug transportiert. Diese Zahl berücksichtigt nur den ausgewiesenen Wert der per Luftfracht transportierten Waren. Der immaterielle Wert kann noch einmal deutlich darüber liegen: Ein Mikroschalter kostet nur wenige Euro. Wenn der Schalter jedoch nicht fristgerecht geliefert wird und dadurch eine ganze Produktionslinie in einer Fabrik ausfällt, kann der dadurch ausgelöste Verlust schnell im Millionenbereich liegen. Fehlende Ersatzteile für Geräte in Krankenhäusern können darüber hinaus schnell zu Konsequenzen für Leib und Leben führen.

Auch bei den internationalen Produktionsketten kommt es immer stärker auf fristgerechte Liefertermine an. Denn Unternehmen halten anders als früher nicht riesige Lagerkapazitäten vor, sondern setzen darauf, dass die Einzelteile genau dann geliefert werden, wenn sie benötigt werden. So standen 2010 die ersten Bänder in der Automobilindustrie still, nachdem der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull den Flugverkehr in Europa zum Erliegen brachte.

Nachtflüge sind ein wichtiger Teil in globalen Logistikketten #nachtfluege_sind_ein_wichtiger_teil_in_globalen_logistikketten

Um die Nachfrage nach Just-in-Time-Lieferungen bedienen zu können, setzen Unternehmen auf nahtlose Logistikketten. Darin spielt die Luftfracht eine besondere Rolle. Im sogenannten Nachtsprung machen sich die Unternehmen die Zeitverschiebung zu Nutze. Dies verdeutlicht folgende Grafik am Beispiel von Expressfracht, die mit DHL von Hong Kong nach Madrid unterwegs ist und in der Nacht am Flughafen Leipzig umgeschlagen wird.

Um 15 Uhr geht das Paket vom Versender in Hong Kong in Richtung Flughafen. Gegen 16:15 Uhr Ortszeit wird es am Flughafen Hong Kong verladen. Um 18:20 Uhr startet die Maschine und landet – dank der sechsstündigen Zeitverschiebung – noch am gleichen Tag um 23:30 Uhr am Flughafen Leipzig. Dort werden alle Pakete im DHL-Hub neu sortiert. Der Weitertransport in Richtung Madrid startet um 3:15 Uhr. Drei Stunden später kommt die Fracht am Flughafen Madrid an und wird dann mit LKWs zum Adressaten gebracht. Gegen 9 Uhr morgens hält der Empfänger das Paket in der Hand. Solche komplexen, minutiös geplanten Logistikketten wären ohne nachtoffene Flughäfen nicht möglich.

Weltweite Logistikprozesse nutzen den Nachtsprung #weltweite_logistikprozesse_nutzen_den_nachtsprung

Expressversand von Hong Kong nach Madrid über Leipzig

Eine internationale Logistikkette benötigt nachtoffene Flughäfen für den Expressversand

Quelle: DHL

Passagiermaschinen befördern rund 50 Prozent der Luftfracht #passagiermaschinen_befoerdern_rund_50_prozent_der_luftfracht

In der Diskussion kommt immer wieder auch die Frage auf, ob nächtlicher Frachtverkehr nicht an weniger dicht besiedelte Standorte verlagert werden kann. Zum Beispiel vom Flughafen Frankfurt an den Flughafen Hahn, wo deutlich weniger Menschen wohnen. Dieser Vorschlag ist in der Praxis nicht umsetzbar. Denn während im oberen Beispiel DHL nur reine Frachtflugzeuge nutzt, verfolgt beispielsweise die in Frankfurt Main operierende Lufthansa Cargo ein anderes Geschäftsmodell. Lufthansa Cargo transportiert etwa die Hälfte der Fracht in reinen Frachtmaschinen, die andere Hälfte wird in den Unterdecks von Passagierflugzeugen befördert. Dies ermöglicht es, auch Ziele an das Luftfrachtnetz anzubinden, bei denen nur wenig Frachtvolumen anfällt.

Die folgende Grafik veranschaulicht das Zusammenspiel zwischen Fracht und Passage: Ein reines Frachtflugzeug bringt 40,2 Tonnen Luftfracht von Hong Kong nach Frankfurt. Dort werden die Güter in 2 Fracht- und 49 Passagiermaschinen umgeladen. So kann Lufthansa Cargo seinen Kunden eine hohe Anzahl an Frachtzielen zu optimalen Lieferzeiten anbieten. Diese effiziente Integration von Fracht und Passage ist nur an großen Drehkreuzflughäfen möglich.

Luftfracht benötigt Fracht- und Passagiermaschinen #luftfracht_benoetigt_fracht-und_passagiermaschinen

Integration von Fracht und Passage am Beispiel der Lufthansa Group

Kombinierte Nutzung von Fracht- und Passagiermaschinen für eine effiziente Transportkette der Lufthansa Group

Die Einschränkungen der Betriebszeiten in Deutschland betreffen also nicht nur die Luftverkehrswirtschaft selbst, sondern die gesamte Volkswirtschaft. Ohne ein Minimum an Flughäfen mit international wettbewerbsfähigen Betriebszeiten droht Deutschland eine zeitweise Abkopplung von globalen Wirtschaftskreisläufen. Negative Auswirkungen auf heimische Unternehmen und Arbeitsplätze wären damit unvermeidlich.

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