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16. November 2019

Neue Entgeltordnung für den Flughafen Frankfurt

Das Hessisches Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat die von der Fraport AG vorgelegte geänderte Flughafen-Entgeltordnung genehmigt. Die neuen Gebühren gelten für Fluggesellschaften vom 1. Januar an und berücksichtigen den tatsächlich am Frankfurter Flughafen gemessenen Lärm verschiedener Flugzeugtypen in gesonderten Entgelt-Kategorien.

Konkret bedeutet das, dass der Einsatz von modernen und somit leiseren Flugzeugtypen belohnt wird. Denn die Entgelte in den Lärmkategorien für laute Flugzeuge werden insgesamt erhöht. Darüber hinaus wird der Aufschlag auf die Entgelte für verspätete Landungen innerhalb der Kernnachtzeit von 200 auf 300 Prozent erhöht. In den Nachtrandstunden – zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen fünf und sechs Uhr – steigen die Zuschläge von 50 auf 65 Prozent. Zudem müssen ältere Flugzeuge, die nur den Kapitel-3-Standard der ICAO erfüllen, auf die Lärmentgelte Zuschläge von bis zu 250 Prozent entrichten.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Hessisches Wirtschafts- und Verkehrsministeriums

Mehr dazu auf dem Fluglärm-Portal:

Lärmentgelte

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