Schließen

Globaler Luftverkehr braucht ein globales Regelwerk

Luftverkehr wird im Wesentlichen international, das heißt grenzüberschreitend abgewickelt. Darum müssen die Regeln für den Luftverkehr weltweit miteinander vereinbar sein und vereinbart werden. Sie werden von politischen Institutionen auf allen politischen Ebenen festgelegt und umgesetzt. Dabei bilden die internationalen Vorgaben durch die UN-Luftfahrtorganisation ICAO die Grundlage für die europäische wie auch für die deutsche Gesetzgebung.

Globaler Luftverkehr braucht ein globales Regelwerk

Luftverkehr verbindet Länder und Kontinente. Die große Mehrheit der Flüge ist grenzüberschreitend: mehr als 80 Prozent der Verkehrsleistung von Fluggesellschaften, die von Deutschland aus fliegen, findet über nicht-deutschem Gebiet statt. Internationaler Luftverkehr kann nur sicher und zuverlässig funktionieren, wenn globale Standards und Verfahren gelten. Der globale Luftverkehr ist in vielen Aspekten bis ins Detail vereinheitlicht, denn die Verkehrsteilnehmer sollen überall die gleichen Richtlinien und Zuständigkeiten vorfinden.

Regeln für den deutschen Luftverkehr werden auf drei Ebenen festgelegt: der internationalen, der europäischen und der deutschen. Dabei werden die maßgeblichen Vorgaben aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters des Luftverkehrs auf internationaler Ebene formuliert. Die drei Ebenen arbeiten nicht unabhängig voneinander. Zum einen setzen die nationalen Behörden die Richtlinien und Vorgaben der internationalen und der europäischen Ebene um, zum anderen sind Fachleute aus den nationalen Behörden auch auf europäischer und internationaler Ebene vertreten, so dass der Wissenstransfer sowohl zwischen den einzelnen Ebenen als auch zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und der Europäischen Union gewährleistet ist.

Die folgende Grafik zeigt, welche Organisationen auf den einzelnen Ebenen maßgeblich für Regelungen und Leitlinien zum Thema Fluglärm zuständig sind:

Federführung bei Regelungen und Leitlinien zum Thema Fluglärm #federfuehrung_bei_regelungen_und_leitlinien_zum_thema_flglaerm

Internationale, europäische und nationale Akteure, die Fluglärm regeln
  • Auf internationaler Ebene sorgt die UN-Luftfahrtorganisation ICAO für einheitliche Standards. Sie wurde 1944 in Chicago gegründet und hat ihren Sitz in Montréal. Unter dem Dach der ICAO stellen die 193 Mitgliedstaaten Regeln für den internationalen Luftverkehr auf, darunter auch Vorgaben zur Minderung von Fluglärm.
  • Auf europäischer Ebene hat die Europäische Union im Gegensatz zu den UN-Unterorganisationen in vielen Bereichen direkte gesetzgebende Gewalt, die sie über das Europäische Parlament und den Europäischen Rat ausübt. Ihre Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Richtlinien hingegen müssen vor dem Inkrafttreten von den nationalen Parlamenten in Gesetze überführt und verabschiedet werden.
  • Auf nationaler Ebene bauen Gesetze häufig auf internationalen und europäischen Regeln auf, ohne die ein funktionierender und sicherer globaler Luftverkehr undenkbar wäre. Auch Gesetze und Ausführungsbestimmungen zum Fluglärm müssen internationalen und europäischen Standards entsprechen, selbst wenn sie spezifische deutsche Gegebenheiten betreffen. Innerhalb der Bundesregierung sind das Verkehrsministerium und das Umweltministerium sowie ihre nachgeordneten Behörden für Regelungen zum Thema Fluglärm zuständig. Einen Großteil der festgelegten Verwaltungsaufgaben nehmen die jeweiligen Landesbehörden im Auftrag des Bundes wahr.
None

Wo geschieht was?

Nach oben