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31.12.2018 | Veröffentlichung | Berlin

BMU-Bericht „Fluglärmschutz verbessern – Evaluierung des im Jahr 2007 novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz)“

Die Bundesregierung ist verpflichtet, gemäß Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Überprüfung der Lärmwerte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik vorzulegen. Der Bericht der Bundesregierung wird unter Federführung des BMU erstellt und soll bis Ende des Jahres dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

Die Verbände wurden mit Schreiben vom 10. April 2018 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der Beteiligung von Bundesländern, Verbänden und beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zum Berichtsentwurf des BMU aufgefordert.

 

Weiterführende Informationen:

Stellungnahme des BDL

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